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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2020 - L 11 AS 840/18   

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https://dejure.org/2020,75992
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2020 - L 11 AS 840/18 (https://dejure.org/2020,75992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.04.2020 - L 11 AS 840/18 (https://dejure.org/2020,75992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. April 2020 - L 11 AS 840/18 (https://dejure.org/2020,75992)
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  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 31/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2020 - L 11 AS 840/18
    Da die Kläger mit der Berufungsschrift bereits "höchstvorsorglich" und damit hilfsweise mündliche Verhandlung vor dem SG beantragt haben, die nunmehr durchzuführen ist, ist es dem Senat nicht verwehrt, eine Entscheidung ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter durch Beschluss zu treffen (vgl BSG, Beschluss vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 31/12 B -, SozR 4-1500 § 105 Nr. 3; Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Januar 2017 - L 11 AS 992/16 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 11 AS 1185/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2020 - L 11 AS 840/18
    Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann keinen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf eröffnen (BSG, Beschluss vom 18. Januar 1978 - 1 RA 11/77, SozR 1500 § 146 Nr. 5; Beschluss des Senats vom 13. Februar 2012 - L 11 AS 1185/11 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 66 Rn 12a).
  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 7/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2020 - L 11 AS 840/18
    Da die Kläger den Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung bereits innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids gestellt haben, erübrigen sich Ausführungen zur fristgemäßen Stellung eines solchen Antrages nach Maßgabe des § 66 Abs. 2 SGG (vgl im Übrigen dazu, dass auch die Jahresfrist nicht läuft, sofern die Rechtsmittelbelehrung anstelle des statthaften Rechtsbehelfs fälschlich einen anderen fristgebundenen nennt: Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 66, Rn 13 d mwN zur Rechtsprechung; dagegen offensichtlich für die Anwendung der Jahresfrist: BSG, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - B 14 AS 7/19 B -, Rn 3).
  • BSG, 18.01.1978 - 1 RA 11/77

    Berufung - Zulässigkeit - Witwe - Höhere Hinterbliebenenrente - Wiederheirat

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2020 - L 11 AS 840/18
    Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann keinen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf eröffnen (BSG, Beschluss vom 18. Januar 1978 - 1 RA 11/77, SozR 1500 § 146 Nr. 5; Beschluss des Senats vom 13. Februar 2012 - L 11 AS 1185/11 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 66 Rn 12a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2017 - L 11 AS 992/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2020 - L 11 AS 840/18
    Da die Kläger mit der Berufungsschrift bereits "höchstvorsorglich" und damit hilfsweise mündliche Verhandlung vor dem SG beantragt haben, die nunmehr durchzuführen ist, ist es dem Senat nicht verwehrt, eine Entscheidung ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter durch Beschluss zu treffen (vgl BSG, Beschluss vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 31/12 B -, SozR 4-1500 § 105 Nr. 3; Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Januar 2017 - L 11 AS 992/16 -).
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